Stechow hat eine sehr schöne landschaftiiche Lage. Der Ort ist über eine relativ gut ausgebaute Straße zu erreichen.
Eine Erweiterung des Dorfes ist durch zusätzliche Flächen nicht vorgesehen. Es ist kein Rückgang der Einwohnerzahl zu verzeichnen.
Der Ort sollte durch Erhaltung und Rekonstruktion vorhandener Baulichkeiten, insbesondere der zur Zeit nicht bewohnten, aber in Privateigentum befindlichen Häuser aufgewertet
werden. Eine Überplanung des Ortes ist nicht vogesehen, es soll keine Verdichtung der Bebauung entstehen.

Dankenswerter Weise hat Herr Hans-Jürgen Lange, Einwohner des Ortes Stechow, einen kurzen historischen Abriss über Stechow verfasst, den ich hier wiedergeben möchte:

Stechow gehört mit Dalwitz zur Gemeinde Walkendorf.
Die Randlage des Ortes bietet Ruhe und eine idyllische Lage in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes — Griewer Forst-.
Aus nur wenigen Gebäuden besteht das Dorf.
Die urkundliche Ersterwähnung ist im Mecklenburgischen Urkundenbuch (MUB) (II. Band 1251-1280, Schwerin 1860) nachzuweisen.
Am 10. April 1273 wird Stechow, zusammen mit Walkendorf und anderen Orten der näheren Umgebung, genannt. Sicherlich ist aber die eigentliche Entstehungszeit weiter zurück zu datieren, was sich aus der Namensbezeichnung, die wendischen Ursprungs ist, erkennen läßt. In der o.g. Urkunde heißt es:
Gegeben zu Plau am 10. April 1273
„Nicolaus, Heinrich und Johann, Fürsten von Werle, verkaufen dem Kloster Dargun die Dörfer Walkendorf und Stechow mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten, mit dem Eigenthume und dem Kirchen- Patronat." (MUB II. 1282)
Unter der laufenden Nummer 1334 des MUB ist zu lesen:
Gegeben zu Demmin am 08. Juli 1274
„Hermann, Bischof von Camin, verleiht dem Kloster Dargun das Eigentum sämtlicher Zehnten aus den Dörfern Walkendorf und Stechow, welche das Kloster zur Hälfte vom Bischof und zur Hälfte von dem Fürsten Nicolaus von Werle gekauft hat."
Die nächste urkundliche Erwähnung des Ortes ist im MUB III 1629 nachzulesen:
Gegeben zu Camin am 27. Mai 1282:
„Hermann, Bischof von Camin, bestätigt dem Kloster Dargun sämmtliche Zehnten, Patronate und Güter, die dasselbe von seinem Bisthume hat."
Die Auflistung in dieser Urkunde gibt einen Gesamtüberblick über sämtliche Besitztümer des Bistums. Neben anderen Dörfern und Gutshöfen der näheren Umgebung werden auch „darum villarum Walkendorp et Stechowe" genannt.
Ende des 14. Jahrhunderts ist die Familie Moltke zu Strietfeld, Besitzer des Ortes Stechow.
Im Jahr 1379, am Sonntag nach den Heiligen Drei Königen, übereignen die Moltkes dem Gerd Bassewitz Dorf und Gut Lütten Daiwitz, zu dem unter anderen auch Stechow gehört mit allem Zubehör und Gerechtigkeiten, bis der Herzog von Mecklenburg dem Gerd Bassewitz die (strittigen) 200 Mark bezahlt habe (6. Lehn- RepertoriumD, Nr. 3205).
1490 geben die Herzöge Magnus und Balthasar von Mecklenburg den „Herneken, Hinrich und Gehrden den Batzen (Bassewitz) neben anderen Dörfern und Gütern der Umgebung auch Stechow zu erblichen Besitz.
Unklare Rechtslagen am Eigentum des Gutes Stechow beschäftigen in den Jahren zwischen
1548 und 1600 mehrfach das Reichskammergericht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation in Speyer.
Mehrfach ist Stechow im 17. Jahrhundert von seinen Besitzern, der Familie Moltke verpfändet worden.
1730 erhalten die Grafen Bassewitz Stechow vom Landesherren als erbliches Lehen. Bis zur Bodenreform blieb es im Besitz der Familie.